Auch im Krankheitsfall können Arbeitnehmer mit einer Lohnfortzahlung rechnen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, höchstens sechs Wochen das reguläre Gehalt zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist. Unter eigenem Verschulden ist beispielsweise zu verstehen, wenn ein Unfall durch den Einfluss von Alkohol zustande gekommen ist und eine Arbeitsunfähigkeit nach sich [...]